Gerichte müssen ernsthaft sein. Auch in Sachen Sprache. Wie will man sonst ein Urteil detailliert begründen?
Ein männlicher Angeklagter wurde von einem Amtsgericht verurteilt. In dem Urteilstext mutiert der Verurteilte zur "tat-tuenden Person", der Sachverständige zur "sachverständigen Person", der Messbeamte zur "messverantwortlichen Person".
Der Verfasser dieses Urteils bezeichnet sich darin selbst aber als "Richter" – und nicht etwa als "richtende Person".....
Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, nicht nur wegen inhaltlicher Mängel des Urteils, sondern auch wegen Verwendung der Gendersprache.
Die Begründung: "Derartige Bezeichnungen reduzieren – unter Außerachtlassung des Geschlechts als wesentliches Persönlichkeitsmerkmal – Verfahrensbeteiligte auf ein Neutrum". Das Gendern sei "despektierlich" und greife möglicherweise sogar in die "persönliche Geschlechterehre" ein.
Die Bezeichnung "tat-tuende Person" sei schlichtweg "ridikül" (!)– also lächerlich. Man forderte das Gericht auf, zur normalen deutschen Sprache zurückzukehren und beispielsweise "Täter/Täterin" statt irgendwelcher Neutrum-Konstruktionen zu verwenden.
Ein Oberlandesgericht schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und hob das Urteil auf. Zwar äußerte es sich nicht explizit zur Gendersprache, übernahm aber die kritischen Passagen vollständig in seinen Beschluss. Der Fall geht nun zurück ans Amtsgericht....
Mich freut es, dass die Staatsanwaltschaft hier Rückgrat bewiesen hat. In Zeiten, in denen Universitäten, Ämter und Behörden ihre Texte mit Sternchen, Doppelpunkten und absurden Wortschöpfungen verunstalten, braucht es solche klaren Ansagen. Die deutsche Sprache ist über Jahrhunderte gewachsen und hat sich bewährt. Sie braucht keine ideologisch motivierten "Verbesserungen" durch selbsternannte Sprachpolizisten.
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