Datenschutz

Veröffentlicht am 26. September 2025 um 08:46

Das OLG Stuttgart entschied in einer Klage gegen LIDL, dass personenbezogene Datenpreisgaben in einer App keine Bezahlung im juristischen Sinn sei. Verbraucherzentralen hatten geklagt.

Ich finde das Urteil zeitgemäß. Jeder von uns hat ja irgendwelche Kundenkarten oder Apps. Und jedem ist bewusst, dass damit auch ein Datenhandel betrieben wird. Mich stört es ehrlich gesagt nicht besonders. Im Gegenzug bekomme ich ja etwas in Form von Preisnachlässen oder ähnlichem. Und niemand wird ja gezwungen sich so eine App zu installieren.

Im Kern machen Social Media wie Facebook oder WhatsApp dasselbe, da regt sich niemand darüber auf. Und auf jedem Rechner finden sich hunderfach Cookies, worüber sich auch niemand Gedanken macht.

Aber das ist meine persönliche Einstellung.

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