
Die Abwehr von Drohnen durch Privatpersonen ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch technische Aspekte umfasst. Generell ist es erlaubt, sich gegen eine Drohne zu wehren, die das eigene Grundstück überfliegt und dabei eine Rechtsverletzung begeht, wie z.B. eine Verletzung der Privatsphäre. Allerdings ist das gewaltsame Abschießen oder Zerstören einer Drohne in den meisten Fällen nicht erlaubt und kann strafrechtliche Folgen haben. Es gibt jedoch verschiedene technische Möglichkeiten, Drohnen abzuwehren oder zumindest deren Betrieb zu stören.
Eins steht auf jeden Fall fest: Das Überfliegen eines fremden Grundstücks, einer Terrasse oder eines Balkons ist nicht erlaubt. Ohne die Zustimmung des Grundstückbesitzers kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, denn es ist immer die Zustimmung des Eigentümers oder Mieters erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Drohne mit einer Filmkamera oder einem Fotoapparat gleich welcher Bauart bestückt ist und die Privatsphäre anderer beeinträchtigen könnte.
Ich möchte ja um Himmelswillen nichts herbeireden, doch wie schützt man eigentlich Weihnachtsmärkte, Festivals oder sonstige Aktivitäten vor Drohnen? Jede frei verkäufliche Drohne kann ja statt Kameras auch Sprengstoff transportieren. Und von wo sie gesteuert wird wird man auf die Schnelle auch nicht herausfinden.
Gegen Fahrzeuge kann man ja halbwegs was machen, aber gegen Angriffe aus der Luft ist man schutzlos. Schauderhaft!
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